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KI-Kennzeichnung: Was für Blog und Social Media gilt
KI-Kennzeichnung 2026: Wann Blogartikel, Bilder und Videos ein Label brauchen und wie dich echte Prüfung bei Texten von der Pflicht befreit.
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KI-Kennzeichnung ist seit dem 2. August 2026 Pflicht. Aber nicht für alles, was du mit KI baust. Dein geprüfter Blogartikel braucht in aller Regel kein Label, dein täuschend echtes KI-Video schon.
Die Trennlinie läuft nicht zwischen KI und Handarbeit. Sie läuft zwischen „sieht echt aus“ und „dafür steht ein Mensch gerade“. Das ist kein Freibrief: Wer nur kurz drüberliest, fällt bei Texten zu Themen von öffentlichem Interesse durchs Raster.
Wichtig vorweg: Das hier sind Hinweise aus der Lektüre der Regeln, keine Rechtsberatung. Für deinen Fall frag eine Anwältin oder deinen Rechtstext-Anbieter (bei mir ist das Trusted Shops).
Was ist die KI-Kennzeichnungspflicht?
Die KI-Kennzeichnungspflicht steht in Artikel 50 der KI-Verordnung der EU und gilt seit dem 2. August 2026. Wer KI beruflich nutzt, muss täuschend echte Bilder, Audios und Videos offenlegen. Dazu kommen KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren, außer ein Mensch hat sie geprüft und trägt die redaktionelle Verantwortung.
Das ist die Kurzfassung. Der Rest ist Auslegung.
Die Verordnung nennt dich „Betreiber“. Das bist du, sobald du ein KI-System beruflich einsetzt. Rein private Nutzung fällt raus. Die Ausnahme ist aber eng. Dein Urlaubsfoto auf dem Privatprofil ist etwas anderes als ein Beitrag auf LinkedIn, mit dem du Kunden gewinnen willst.
Die Pflichten für die Technik (maschinenlesbare Wasserzeichen) treffen die Anbieter der Tools, nicht dich. Du kümmerst dich um das, was du veröffentlichst. Und da hilft dir ein Wasserzeichen nicht: Laut den Leitlinien der EU-Kommission reicht eine maschinenlesbare Markierung allein nicht aus.
Musst du deinen Blogartikel als KI-Text kennzeichnen?
Meistens nein. Die Pflicht greift bei Texten überhaupt nur, wenn sie die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren sollen. Und selbst dann entfällt sie, wenn ein Mensch geprüft hat und dafür einsteht.
Stufe eins: Ist es so ein Text? Die Kommission fasst das weit. Laut der Zusammenfassung der Kanzlei Paul Weiss gehören Politik, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Umwelt, Finanzen und Entwicklungen aus Wissenschaft und Kultur dazu. Produktbeschreibungen und Fiktion nicht.
Für den Ratgeber einer Steuerberaterin oder den Gesundheitsartikel eines Coaches würde ich also nicht darauf wetten, dass er draußen ist. Der Artikel über deine fünf liebsten Notion-Vorlagen dürfte es sein (meine Lesart).
Stufe zwei: Greift die Ausnahme? Dafür brauchst du zwei Dinge. Beide.
- Eine echte Prüfung. Jemand mit Ahnung vom Thema schaut sich den Inhalt an. Mindestens die Fakten. Rechtschreibung korrigieren zählt nicht, ein kurzes „passt schon“ auch nicht.
- Einen Verantwortlichen. Eine Person oder Firma steht für den Text gerade und ist öffentlich erreichbar. Als Selbstständiger mit Autorenzeile und Impressum hast du das in der Regel.
Ein Haken, den viele übersehen: Lässt du den Text nach deiner Prüfung noch mal inhaltlich von der KI umbauen, ist die Ausnahme weg. Heißt: erst die KI, dann du. Nicht umgekehrt.
Kein Label nötig
Für die meisten geprüften Blogartikel
- Kein Thema von öffentlichem Interesse, etwa Produktbeschreibungen oder Fiktion
- Thema von öffentlichem Interesse, aber echt geprüft und mit einem Verantwortlichen
Label nötig
Hier fällst du durchs Raster
- Thema von öffentlichem Interesse ohne echte Prüfung
- Nur Rechtschreibung korrigiert oder kurz drübergelesen
- Nach deiner Prüfung noch inhaltlich von der KI umgebaut
Meine Lesart der Regeln, keine Rechtsberatung. Stand: November 2026.
Ausgedachtes Beispiel: Eine Steuerberaterin lässt ChatGPT einen Artikel zur Kleinunternehmerregelung vorschreiben. Sie gleicht jede Grenze mit dem Gesetz ab, streicht zwei Absätze, schreibt ihre Einschätzung rein und veröffentlicht unter ihrem Namen. Kein Label nötig.
Ihr Kollege lässt denselben Text automatisch hochladen und schaut nie rein. Der hat ein Problem.
Wann musst du Bilder und Videos kennzeichnen?
Sobald sie täuschend echt wirken und so etwas zeigen, das es gibt oder geben könnte. Die Verordnung nennt das Deepfake. Der Begriff klingt nach gefälschtem Politiker-Video, ist aber deutlich weiter gefasst.
Eine Täuschungsabsicht braucht es nicht. Es zählt, ob der Inhalt für echt gehalten würde. Fotorealismus ist ein Hinweis, aber nicht das einzige Kriterium. Wo das Publikum gar keine Echtheit erwartet, liegt laut den Leitlinien kein Deepfake vor.
Für deinen Alltag sortiert (meine Einordnung, keine Liste der EU):
- Kein Label nötig: die offensichtliche Illustration, das Comic-Titelbild, die Grafik mit Text. Dazu Standard-Bearbeitung wie Zuschneiden oder Rauschen entfernen.
- Genau hinschauen: ein KI-Hintergrund hinter deinem Produkt. Den stuft die Kommission laut Reed Smith als unkritisch ein. Macht das Bild dein Produkt aber besser, als es ist, gilt es als Deepfake.
- Label nötig: dein Klon-Avatar im Video, deine geklonte Stimme, das fotorealistische „Kundenfoto“ einer Person, die es nicht gibt.
Das Argument „ist doch Kunst“ trägt im Marketing kaum. Die abgeschwächte Pflicht für kreative Werke ist eng gefasst. Reed Smith berichtet, dass alle Werbebeispiele der Leitlinien die normale Kennzeichnung brauchen.
Die Form: Der Hinweis muss klar erkennbar sein, spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt. Eine Zeile im Kleingedruckten am Seitenende ist das nicht.
Praktisch heißt das: im Bild oder Video selbst oder direkt daneben, zum Beispiel „KI-generiert“. Der freiwillige Verhaltenskodex der EU bietet dafür ein EU-Icon an, Pflicht ist das nicht.
Was gilt auf Instagram, LinkedIn und YouTube?
Auf allen Plattformen gilt Artikel 50 genauso, sobald du beruflich postest. Dazu kommen die Hausregeln der Plattformen. Das sind zwei getrennte Paar Schuhe: Das Plattform-Label ersetzt deine eigene Offenlegung nicht, es ergänzt sie höchstens.
Meta verlangt auf Instagram ein Label für fotorealistische Videos und realistisch klingendes Audio, die digital erzeugt oder verändert wurden. Für Bilder verlangt Meta keins, setzt aber selbst eines, wenn das System KI erkennt. Zu reinem Text sagt die Hilfeseite nichts.
YouTube will eine Angabe, wenn KI-Inhalte realistisch wirken. Skript, Gliederung, Ideen und Untertitel per KI? Muss laut YouTube nicht angegeben werden.
Für LinkedIn habe ich keine Hilfeseite gefunden, die ich dir als Beleg nennen kann. Dort reicht dir also der Blick auf Artikel 50. Und der ist wegen des beruflichen Kontexts ziemlich klar: Laut der Kanzlei HLC ist die Pflicht auf LinkedIn wahrscheinlich anwendbar.
Deine Captions und Textposts? Gleiche Logik wie beim Blog. Informierst du über ein Thema von öffentlichem Interesse, dann prüfe echt und steh mit deinem Namen dafür ein.
Was droht, wenn du es falsch machst?
Theoretisch viel, praktisch wissen wir es noch nicht. Der Rahmen liegt bei bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei kleinen und mittleren Unternehmen zählt der niedrigere der beiden Werte, was bei drei Prozent Umsatz eine ganz andere Größenordnung ist.
In Deutschland ist seit dem 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur zuständig (Grundlage ist das KI-MIG). Sie überwacht die Transparenzpflichten und nimmt Beschwerden an. Wie streng das bei Solo-Selbstständigen läuft, ist offen. Die Regel ist erst ein paar Monate alt.
Das größere Risiko ist aus meiner Sicht ein anderes: Vertrauen. Dein Geschäft hängt an deiner Person. Fliegt auf, dass das zufriedene Kundengesicht auf deiner Website nie existiert hat, hilft dir kein Paragraf.
Reicht dein normaler Workflow als Nachweis?
Nur, wenn du ihn belegen kannst. Der freiwillige Verhaltenskodex setzt laut einer Analyse von Paul Weiss auf dokumentierte Abläufe statt bloßer Behauptungen. Für dich ist das kein Bürokratieprojekt. Ein Satz pro Text reicht als Einstieg.
So kann das aussehen: eine Tabelle mit Titel, Datum, wer geprüft hat, welche Quellen gecheckt wurden, was geändert wurde. Wenn du dafür schon einen Redaktionsplan führst, häng eine Spalte dran.
Das ist übrigens derselbe Hebel wie beim Klang. Wer einen KI-Text menschlich klingen lassen will, muss ihn sowieso inhaltlich anfassen. Die Prüfung, die dich rechtlich absichert, macht den Text auch besser. Ein Detektor-Wert belegt allerdings gar nichts: Es geht um die Prüfung, nicht um eine Prozentzahl.
Was kannst du heute tun?
- Inventur, rund 30 Minuten (meine Schätzung): Geh deine Website und die letzten 20 Posts durch. Wo sind fotorealistische KI-Bilder, geklonte Stimmen oder Avatare? Markier sie. Bei Bild, Audio und Video zählt laut Reed Smith das Erstelldatum: Altes von vor dem 2. August 2026 musst du nicht nachkennzeichnen.
- Fake-Menschen löschen: KI-Gesichter, die als Kunden oder Team durchgehen, fliegen raus. Label drauf ist hier die schlechtere Lösung.
- Prüfregel festlegen: Kein KI-Text geht ohne Faktencheck durch dich raus. Schreib diese Regel auf, am besten direkt in deine KI-Anweisungen, wie du es beim Einrichten von ChatGPT oder Claude machst.
- Reihenfolge merken: Erst KI, dann Mensch. Nach deiner Freigabe keine inhaltliche KI-Änderung mehr.
- Prüf-Spalte anlegen: Datum, Prüfer, Quellen. Mehr braucht es zum Start nicht.
- Einmal Experten fragen: Arbeitest du in Medizin, Recht oder Finanzen, lass deinen Ablauf einmal fachlich ansehen. Das Thema Kundendaten gehört dann gleich mit dazu, dazu steht alles in Datenschutz und KI.
Mein Take
Das Label auf allem ist die falsche Antwort. „Mit KI erstellt“ unter jedem Post sagt nichts, stumpft Leser ab und schützt dich nicht, wenn du trotzdem Unsinn veröffentlichst.
Meine Meinung: Die EU hat hier etwas Vernünftiges gemacht. Sie fragt nicht, welches Werkzeug du benutzt hast. Sie fragt, wer verantwortlich ist und ob Leute getäuscht werden. Das sollte dir als Experte recht sein, denn deine Prüfung ist der Teil, den kein Tool liefert.
Deshalb gilt für mich: Fotorealistische KI-Menschen brauchst du in deinem Marketing nicht. Und wer seine Texte nicht mehr selbst prüfen kann, schreibt zu viele.
Häufige Fragen
Muss ich jeden mit KI geschriebenen Text kennzeichnen?
Nein. Die Pflicht betrifft nur KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren. Auch dort entfällt sie, wenn ein Mensch echt geprüft hat und die redaktionelle Verantwortung trägt.
Reicht es, wenn ich den KI-Text korrekturlese?
Nein. Rechtschreibung und Grammatik zählen laut den Leitlinien nicht als Prüfung. Jemand mit Fachkenntnis muss sich den Inhalt ansehen, mindestens die Fakten.
Gilt die KI-Kennzeichnung auch für alte Inhalte?
Bei Bild, Audio und Video zählt laut Reed Smith das Erstelldatum, Inhalte von vor dem 2. August 2026 sind also draußen. Bei Texten zählt das Veröffentlichungsdatum. Ein alter KI-Text, den du jetzt online stellst, fällt unter die Regel.
Muss ich mein KI-Titelbild im Blog kennzeichnen?
Nicht, wenn es erkennbar eine Illustration ist. Sieht es aus wie ein echtes Foto und könnte es für echt gehalten werden, solltest du es kennzeichnen. Im Zweifel nimm einen kurzen Hinweis direkt am Bild.
Gilt das auch für Selbstständige in der Schweiz?
Die Schweiz ist nicht in der EU, trotzdem kann dich die Regel treffen. Laut den Kanzleien HLC und Faegre Drinker kann schon die Veröffentlichung im frei zugänglichen Internet reichen, gerade wenn du Kunden in der EU ansprichst. Lass das im Einzelfall prüfen.