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Datenschutz und KI: Was du in ChatGPT und Co. eingeben darfst
Datenschutz und KI für Selbstständige: Was in ChatGPT, Claude und Gemini erlaubt ist, was nie reingehört und welches Konto du dafür brauchst.
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Claude Setup Guide
Richte Claude so ein, dass er deinen Kontext kennt und nicht bei jeder Anfrage bei null anfängt.
Datenschutz und KI lassen sich auf einen Satz runterkochen: Was du nicht auf eine Postkarte schreiben würdest, gehört nicht in dein privates ChatGPT. Kein Kundenname. Kein Vertrag. Kein Gesprächsprotokoll. Deine eigenen Ideen, Entwürfe und öffentliche Infos? Kein Problem.
Der Rest hängt an zwei Fragen: Welches Konto nutzt du und was genau tippst du ein? Das klärst du an einem Vormittag (meine Schätzung). Stand: November 2026. Dieser Artikel ist Orientierung, keine Rechtsberatung.
Was darfst du in ChatGPT und Co. eingeben?
Sortier deine Eingaben nach Ampel. Die Einteilung ist meine eigene Faustregel, kein Gesetzestext. Sie passt aber zu dem, was die Datenschutzkonferenz (DSK) in ihrer Orientierungshilfe verlangt: Für personenbezogene Daten brauchst du eine Rechtsgrundlage und einen sauberen Vertrag.
Grün: geht in jedem Konto.
- Eigene Ideen, Gliederungen, Textentwürfe
- Öffentliche Infos, zum Beispiel deine Website oder eine Hilfeseite
- Allgemeine Fragen ohne Bezug zu echten Personen
Gelb: nur mit Training aus, besser im Geschäftskonto.
- Fälle, die du vorher richtig anonymisiert hast
- Interne Zahlen, Preise, Strategiepapiere
- Angebote ohne Namen und Details zum Kunden
Rot: gehört nicht in ein privates KI-Konto.
- Namen plus Kontaktdaten, E-Mails von Kunden, Rechnungen
- Verträge, Gesprächsprotokolle, Bewerbungen
- Gesundheitsdaten, Religion, politische Meinungen (Art. 9 DSGVO)
- Alles unter NDA, dazu Passwörter und Zugangsdaten
Ausgedachtes Beispiel: Eine Coachin kopiert die Mail einer Klientin in ChatGPT und bittet um eine einfühlsame Antwort. In der Mail stehen Name, Burnout, Ärger mit dem Chef. Rot, dreimal. Schreibt sie stattdessen „Klientin, Mitte 40, Führungskraft, will den Job wechseln, antworte ermutigend“, wird daraus eher Gelb.
Warum reicht „Training ausschalten“ nicht?
Weil Training nur eine von zwei Baustellen ist. Der Schalter regelt, ob der Anbieter aus deinen Chats lernt. Er regelt nicht, ob du die Daten deiner Kunden überhaupt an ihn weitergeben darfst.
Das regelt ein AV-Vertrag. Der ist schnell erklärt:
Ein AV-Vertrag ist der Vertrag nach Art. 28 DSGVO zwischen dir und einem Dienstleister, der personenbezogene Daten in deinem Auftrag verarbeitet. Er legt fest, welche Daten der Anbieter bekommt, wozu er sie nutzen darf und wie er sie schützt. Ohne ihn haben Kundendaten in einem Cloud-KI-Tool in der Regel nichts verloren.
Die DSK sagt es so: Wer für eigene Zwecke die Cloud-Lösung eines externen Anbieters nutzt, steckt meist in einer Auftragsverarbeitung. Und du bleibst dabei der Verantwortliche. Nicht OpenAI, nicht Anthropic. Du. Das Bequeme („ich hab doch den Haken rausgenommen“) hilft dir dann nicht weiter.
Welches Konto brauchst du für Kundendaten?
Ein Geschäftskonto, kein privates. Das ist die Trennlinie, die viele Selbstständige übersehen, weil Plus oder Pro nach Business klingt und du ja dafür zahlst. Bezahlt heißt aber nicht geschäftlich. So sieht es bei den drei großen Tools aus:
- ChatGPT: Bei Angeboten für Einzelpersonen darf OpenAI deine Inhalte fürs Training nutzen. Abschalten kannst du das unter Einstellungen, Datenkontrollen, „Improve the model for everyone“. Temporäre Chats gehen nicht ins Training und werden innerhalb von 30 Tagen gelöscht. ChatGPT Business, Enterprise und die API trainiert OpenAI standardmäßig nicht, für diese Produkte gibt es auch die Unterstützung beim AV-Vertrag. Für Free und Plus habe ich so eine Zusage nicht gefunden.
- Claude: Bei Free, Pro und Max entscheidest du in den Datenschutz-Einstellungen, ob Anthropic mit deinen Chats trainieren darf. Sagst du ja, speichert Anthropic bis zu fünf Jahre, sonst 30 Tage. Team und Enterprise laufen unter den Commercial Terms. Dort ist der AV-Vertrag automatisch eingebunden, Anthropic ist dann Auftragsverarbeiter.
- Gemini: In der Gemini-App mit privatem Konto liest laut Google ein Prüfteam einen Teil der Chats mit, geprüfte Chats liegen bis zu drei Jahre. Google selbst rät, nichts Vertrauliches einzugeben. Mit „Aktivitäten speichern“ aus bleiben Chats noch 72 Stunden im Konto. In Google Workspace nutzt Google Kundendaten laut Hilfeseite ohne deine Erlaubnis nicht fürs Modelltraining.
Das sind Angaben der Anbieter, sie ändern sich. Schau vor dem Abschluss auf die aktuelle Seite.
Meine Meinung: Solange du keine Kundendaten eingibst, reicht ein privates Konto mit Training aus. Willst du regelmäßig mit echten Kundendaten arbeiten, zahl für ein Geschäftskonto. Klär dann noch Drittlandtransfer und Datenschutzerklärung mit jemandem, der das beruflich macht.
Reicht es, den Namen zu löschen?
Nein. Die DSK schreibt ausdrücklich, dass es regelmäßig nicht genügt, Namen und Anschriften zu entfernen. Der Personenbezug kann trotzdem bleiben. „Geschäftsführerin eines Weinguts an der Mosel mit drei Kindern“ ist auch ohne Namen ziemlich eindeutig.
Pseudonyme schützen dich ebenfalls nicht. Aus „Herr Maier“ wird „Kunde A“ und du hast die Liste, die das auflöst? Dann bleiben es personenbezogene Daten (Erwägungsgrund 26 DSGVO). Anonym ist nur, was sich keiner Person mehr zuordnen lässt.
So gehst du vor: Nicht schwärzen, sondern neu beschreiben. Branche grob, Zahlen gerundet, Ort raus, Besonderheiten raus. Frag dich dann: Würde der Kunde sich selbst erkennen? Wenn ja, weiter kürzen. Das gilt auch, wenn du Blogthemen aus Kundenfragen sammelst und ganze Mails in die KI wirfst. Nimm die Frage. Lass die Mail draußen.
Was gilt bei Schweigepflicht und NDA?
Strenger. Bist du Steuerberater, Anwältin, Ärztin oder Psychologe, greift § 203 StGB. Der schützt mehr als die DSGVO. Die Bundessteuerberaterkammer schreibt in ihrem FAQ-Katalog: Vertrauliche Mandantendaten sollten keinesfalls ungeschützt in öffentliche KI-Dienste. Dort zählen auch Firmendaten dazu, nicht nur Daten von Personen.
Coaches, Berater und Agenturen stehen meist nicht in § 203. Viele haben aber eine Vertraulichkeitsklausel unterschrieben. Lies sie. Steht dort, dass Infos nicht an Dritte gehen, dann ist ein KI-Anbieter ein Dritter (so lese ich das, frag im Zweifel nach). Eine kurze Mail an den Kunden klärt das oft schneller als jede Grübelei.
Und die eigenen Geschäftsgeheimnisse? Die darfst du riskieren, wenn du willst. Es ist dein Risiko. Aber entscheide das bewusst und nicht aus Bequemlichkeit um elf Uhr abends.
Brauchst du als Selbstständiger eine KI-Richtlinie?
Allein arbeitest du? Dann reicht eine Seite für dich selbst. Sobald Mitarbeitende oder Freelancer für dich mit KI arbeiten, wird es ernster: Art. 4 der KI-Verordnung verlangt von Betreibern Maßnahmen zur KI-Kompetenz der Leute, die für sie mit KI arbeiten. Seit dem 27. Juli 2026 ist das über den Digital Omnibus abgeschwächt: Maßnahmen ergreifen statt Kompetenz sicherstellen.
Ein Regelblatt erfüllt das nicht automatisch, ist aber ein guter Anfang. Fünf Zeilen genügen:
- Diese Tools und Konten nutzen wir.
- Das darf rein (Grün), das nur so (Gelb), das nie (Rot).
- Training ist aus, geschäftlich nur mit Firmenkonto.
- Ergebnisse prüft ein Mensch, bevor sie rausgehen.
- Bei Unsicherheit: fragen, nicht tippen.
Punkt 4 ist kein Zierrat. Laut DSK müssen Ergebnisse mit Personenbezug kritisch hinterfragt werden. Wofür sich KI im Alltag überhaupt lohnt, ordne ich im Überblick KI im Online-Business ein.
Was kannst du heute tun?
- Öffne dein KI-Konto. Prüf den Tarif und schalte das Training aus.
- Geh deinen Chatverlauf der letzten Wochen durch. Lösch, was nach Rot aussieht.
- Schreib deine Ampel auf eine Seite. Grün, Gelb, Rot, je drei Beispiele aus deinem Alltag.
- Such in deinen Kundenverträgen nach „vertraulich“ und „Dritte“.
- Entscheide: Brauche ich Kundendaten in der KI? Wenn ja, Geschäftskonto prüfen. Wenn nein, dann bleibst du konsequent bei Gelb und Grün.
- Lass Datenschutzerklärung und Rechtstexte über einen Anbieter wie Trusted Shops oder eine Fachkanzlei prüfen, sobald du KI mit Kundendaten einsetzt.
Mein Take
Die meisten Datenschutz-Artikel zu KI machen dir entweder Angst oder enden bei „frag deinen Anwalt“. Beides bringt dich nicht weiter. Meine Position: Die meiste KI-Arbeit braucht gar keine Kundendaten. Texte, Gliederungen, Ideen, Angebotsstruktur, das läuft alles ohne einen einzigen echten Namen.
Die Disziplin liegt also nicht im Tool. Sie liegt in der Sekunde vor Strg+V. Wer sich angewöhnt, Kundenfälle neu zu beschreiben statt zu kopieren, löst den größten Teil des Problems. Und bekommt oft auch den besseren Output, weil er vorher nachdenken musste. Genau dieses eigene Rohmaterial entscheidet übrigens auch darüber, ob ein KI-Text menschlich klingt.
Häufige Fragen
Ist ChatGPT DSGVO-konform?
Die Frage ist falsch gestellt. Konform oder nicht ist deine Nutzung, nicht das Tool. Mit eigenen Ideen im privaten Konto hast du kein Datenschutzthema, mit Kundendaten ohne AV-Vertrag schon.
Darf ich Kundendaten in ChatGPT eingeben?
In ein privates Konto: nein, das rate ich dir nicht. In ein Geschäftskonto mit AV-Vertrag: grundsätzlich möglich, wenn Rechtsgrundlage und Information deiner Kunden passen. Das klärst du im Einzelfall mit Fachleuten.
Reicht ein bezahltes Plus- oder Pro-Konto?
Für Kundendaten nein. Plus, Pro und Max sind Angebote für Einzelpersonen. Du kannst das Training ausschalten, aber das ersetzt keinen AV-Vertrag.
Sind temporäre Chats sicher?
Sicherer, nicht sicher. Bei ChatGPT fließen sie nicht ins Training, liegen aber bis zu 30 Tage beim Anbieter. Für Kundendaten ändern sie nichts.